Zwischen
der Sozialstation Uslar - Bodenfelde gGmbH
Graftplatz 3, 37170 Uslar
vertreten durch den Geschäftsführer
(Leistungserbringer)
und
Herrn
geboren am
wohnhaft
vertreten durch
(Leistungsnehmer/in)
wird folgender Vertrag über die Erbringung von Pflegeleistungen abgeschlossen:
§ 1
Erbringung der Leistung
( 1 ) Die Sozialstation Uslar - Bodenfelde gGmbH erbringt pflegerische Leistungen ab dem bis auf weiteres durch geeignetes Personal.
Es ist Ziel der Pflege, die Selbständigkeit des / der Leistungsnehmers/in zu fördern, zu erhalten oder wieder herzustellen sowie die Angehörigen bei der Pflege und Betreuung anzuleiten und zu unterstützen.
( 2 ) Die Pflegemaßnahmen richten hinsichtlich Art, Dauer, Zeitpunkt und Umfang nach der ärztlichen Verordnung bzw. den Feststellungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ode pflegefachlichen Notwendigkeit oder nach persönlicher Absprache. Zwischen dem Leistungserbringer und dem / der Leistungsnehmer/in im Rahmen der personellen und sächlichen Möglichkeiten des Leistungserbringers.
( 3 ) Grundlage der Leistungserbringung ist der beigefügte Leistungskatalog.
§ 2
Pflegedokumentation
( 1 ) Die erbrachten Leistungen werden von dem/der Mitarbeiter/in der Pflegeeinrichtung in der Pflegedokumentation aufgezeichnet.
( 2 ) Die Pflegedokumentation kann von dem/der Leistungsnehmer/in, dem behandelnden Arzt und an der Pflege beteiligten Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen der Pflegeeinrichtung jeder- zeit eingesehen werden.
( 3 ) Die Pflegedokumentation bleibt Eigentum der Pflegeeinrichtung. Der / die Leistungs- nehmer/in verpflichtet sich, die Pflegedokumentation bei sich aufzubewahren und sie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an die Pflegeeinrichtung zurückzugeben.
( 4 ) Der / die Leistungsnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die Aufbewahrungsfrist für die Pflegedokumentation nicht länger als 10 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beträgt.
( 5 ) Der / die Leistungsnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass Daten aus der Pflegedokumentation in Form eines Verlegungsberichtes im Fall eines Umzuges an einen anderen Ort oder bei einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus bzw. Alten- und Pflegeheim an die dann zuständigen Stellen weitergegeben werden.
§ 3
Abrechnung der Leistung
( 1 ) Die Abrechnung der Leistungen erfolgt aufgrund des Leistungs- und Entgeltverzeichnisses der Sozialstation Uslar - Bodenfelde gemGmbH, das in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieses Vertrages ist.
( 2 ) Der / Die Leistungsnehmer(in) ( ggf. gesetzlicher Vertreter/in oder Bevollmächtigte/r ) verpflichtet sich, die nicht von den Kostenträgern übernommenen Kosten für erbrachte Leistungen zu bezahlen. Wenn dem / der Leistungsnehmer/in ( ggf. gesetzlicher Vertreter/in oder Bevollmächtigte/r ) schriftlich und mit einer Frist von einer Woche eine Erhöhung von Leistungsentgelten angekündigt wurde, kann bei einer späteren Ver- änderung des Entgeltkataloges eine Nachberechnung bis rückwirkend zum Zeitpunkt der Mitteilung durchgeführt werden.
( 3 ) Die Kosten einer Leistung sind vom / von der Leistungsnehmer/in auch zu tragen, wenn eine vereinbarte Leistung nicht in Anspruch genommen wird oder nicht mit einer Frist von mindestens drei Tagen abgesagt wurde und der Leistungserbringer sein Personal nicht anderweitig einsetzen kann.
( 4 ) Sind Leistungen aufgrund der Kostenzusage eines Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträgers erbracht worden, steht es dem Leistungserbringer frei, direkt mit diesem Träger oder mit dem /der Leistungsnehmer/in abzurechnen.
( 5 ) Die entsprechenden Leistungsentgelte sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
( 6 ) Der / die Leistungsnehmer/in tritt seine Ansprüche gegen den Sozialhilfeträger aus diesem Vertrag für den Fall unwiderruflich an den Leistungserbringer ab, dass der Leistungserbringer direkt mit dem Sozialhilfeträger abrechnet.
§ 4
Kündigung des Vertrages
( 1 ) Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern spätestens bis zum 3. des Monats zum Monatsende gekündigt werden. Für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung kommt es auf den Eingang beim Vertragspartner an.
( 2 ) Die Vertragspartner können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der / die Leistungsnehmer/in mit der Zahlung des Leistungsentgeltes im Verzug ist. Der fristlosen Kündigung geht in der Regel ein Mahnverfahren voraus.
( 3 ) Ein wichtiger Grund liegt bei einer nur vorübergehenden oder zeitlich befristeten Einweisung des / der Leistungsnehmer/in in ein Krankenhaus oder ein Heim nicht vor. In diesen Fällen ruht der Vertrag. Er kann nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 gekündigt werden.
( 4 ) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
( 5 ) Pflegehilfsmittel, die beim / bei der Leistungsnehmer/in aufbewahrt werden, sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zusammen mit der Pflegedokumentation an den Leistungserbringer zurückzugeben.
§ 5
Erhebung und Speicherung von Behandlungsdaten
Der / die Leistungsnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die zur Abrechnung erforderlichen Daten dem jeweiligen Kostenträger übermittelt werden. Er / sie erklärt sich damit einverstanden, dass die für die Leistungserbringung erheblichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden.
§ 6
Sonstige Vereinbarung
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Uslar, den
Ort, Datum
Geschäftsführung
Im Auftrage
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Pflegedienstleitung Leistungsnehmer/in
Anlagen
Leistungskatalog
Leistungskatalog
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Der / die Leistungsnehmer/in erhält durch den Leistungserbringer folgende Leistungen:
a) Häusliche Krankenpflege ____________x täglich / wöchentlich / monatlich
nach § 37 Abs. 1 SGB V
Häusliche Krankenpflege ____________x täglich / wöchentlich / monatlich
nach § 37 Abs. 2 SGB V
Haushaltshilfe ____________x Std. täglich / wöchentl. / monatl.
nach § 38 SGB V
oder § 199 RVO
b) Hilfe zur Pflege ____________x (Zeiteinheiten / Std.)
nach dem SGB XII täglich / wöchentlich / monatlich
c) Pflegesachleistungen
nach § 36 SGB XI
Hilfe für Pflegebedürftige ____________x (Zeiteinheiten / Std.)
täglich / wöchentlich / monatlich
Hauswirtschaftl. Versorgung ___________x (Zeiteinheiten / Std.)
täglich / wöchentlich / monatlich
d) Pflegehilfsmittel ____________
nach § 40 SGB XI
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Der Leistungserbringer ist befugt, auf der Grundlage von ärztlichen Verordnungen, Gut-
achten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder wenn der Leistungserbrin-
ger selbst es für dringend notwendig hält, eine Änderung des Leistungsinhaltes vorzu-
nehmen.
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